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   OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10.A   

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https://dejure.org/2010,22890
OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10.A (https://dejure.org/2010,22890)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2010 - 2 A 297/10.A (https://dejure.org/2010,22890)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 2 A 297/10.A (https://dejure.org/2010,22890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Flüchtling in der BRD bei bereits bestehendem Asyl in einem anderen Staat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AufenthG § ... 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 6, AsylVfG § 27, GG Art. 16a Abs. 1, RL 2005/85/EG Art. 25, RL 2005/85/EG Art. 26, AsylVfG § 34 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2
    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Asylanerkennung, Russische Föderation, Tschetschenen, Polen, Verfolgungssicherheit, Abschiebungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung als Flüchtling in der BRD bei bereits bestehendem Asyl in einem anderen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Da aber auch der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention vom Grundsatz der Subsidiarität geprägt ist und grundsätzlich kein Recht auf freie Wahl des Zufluchtlandes, insbesondere kein Recht auf freie Wahl eines Zweit- oder Drittfluchtlandes vermittelt, kann ein Flüchtling, der bereits ausreichende Sicherheit vor Verfolgung in einem anderen Staat gefunden hat - unbeschadet des unbedingt zu beachtenden Verbots der Abschiebung in den Verfolgerstaat - darüber hinaus nicht mehr seine Anerkennung als Flüchtling sowie das damit verbundene qualifizierte Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland (§ 25 Abs. 2 AufenthG ) beanspruchen (vgl. BVerwG, U. v. 08.02.2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376ff; Hailbronner, AuslR, 69. Aktualisierung Juni 2010, § 60 Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LB 193/04

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz einer türkischen Staatsangehörigen nach § 60

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Es fehlt somit an einem Feststellungsanspruch gegenüber der Beklagten (BVerwG, B. v. 03.11.2006 - BVerwG 1 B 30/06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 27 ; Nds. OVG, U. v. 07.12.2005 - 11 LB 193/04 - InfAuslR 2006, 157; vgl. in diesem Sinne zu § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG auch BVerwG, Urt. v. 28.04.1998 - 9 C 54.97 - [...] -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2008 - L 2 B 315/08

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Hinsichtlich der Frage, ob die aktuelle Situation in Tschetschenien die Voraussetzungen eines "innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erfüllt, verweist der Senat ergänzend auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 29.04.2010 - OVG 2 B 315/08.A - , auf das die Beteiligten mit dem Anhörungsschreiben hingewiesen worden sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 21 A 4014/98

    D (A), Verfahrensrecht, Konventionsflüchtlinge, Bundesamt, Feststellungsanspruch,

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Das Bundesamt ist in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nicht verpflichtet, noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bereits feststeht (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - [...]; OVG Nordrhein-Westf., B. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 A - [...]; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 54.97

    Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Es fehlt somit an einem Feststellungsanspruch gegenüber der Beklagten (BVerwG, B. v. 03.11.2006 - BVerwG 1 B 30/06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 27 ; Nds. OVG, U. v. 07.12.2005 - 11 LB 193/04 - InfAuslR 2006, 157; vgl. in diesem Sinne zu § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG auch BVerwG, Urt. v. 28.04.1998 - 9 C 54.97 - [...] -).
  • VG Freiburg, 07.05.2002 - A 7 K 10114/00

    Anerkennung als Flüchtling durch UNHCR nach Genfer Flüchtlingskonvention bindet

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 297/10
    Das Bundesamt ist in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nicht verpflichtet, noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bereits feststeht (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 07.05.2002 - 7 K 10114/00 - [...]; OVG Nordrhein-Westf., B. v. 04.02.1999 - 21 A 4014/98 A - [...]; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Anm. 21).
  • VG Augsburg, 08.01.2014 - Au 7 S 13.30495

    Feststellung von subsidiärem unionsrechtlichen Abschiebungsschutz (Somalia)

    Das Bundesamt ist in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG damit nicht verpflichtet, noch tätig zu werden; denn es bedarf nicht (mehr) der besonderen Sachkunde des Bundesamtes dazu, ob politische Verfolgung vorliegt, weil dieses in den Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bereits feststeht (vgl. OVG Bremen, B.v. 2.12.2010 - 2 A 297/10.A - juris).
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